Ra 2015/10/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0076
Ra 2015/10/0076Verwaltungsgerichtshof27.04.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten
Das angefochtene Erkenntnis wird, insoweit damit die Auflage 2. des Bescheides der Revisionswerberin vom 11. März 2014, Zl. Va-888-889/15, "ersatzlos gestrichen" wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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