Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0058

Ra 2015/10/0058Verwaltungsgerichtshof27.01.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Revisionswerberin vom 8. Juli 2014, Zl. IL-1e-23111/1/40, als unbegründet abgewiesen wird.

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