Ra 2015/10/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0058
Ra 2015/10/0058Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Revisionswerberin vom 8. Juli 2014, Zl. IL-1e-23111/1/40, als unbegründet abgewiesen wird.
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