Ro 2015/10/0050•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0050
Ro 2015/10/0050Verwaltungsgerichtshof09.08.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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