Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0047

Ra 2015/10/0047Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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