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Ro 2015/10/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0041
Ro 2015/10/0041Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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