Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0034

Ro 2015/10/0034Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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