Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0023

Ra 2015/10/0023Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Verfahrensbestimmungen Ermessen Ermessen VwRallg8 Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015100023.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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