Ro 2015/10/0014•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0014
Ro 2015/10/0014Verwaltungsgerichtshof16.12.2015
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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