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Ro 2015/10/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0010
Ro 2015/10/0010Verwaltungsgerichtshof27.04.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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