Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0010

Ro 2015/10/0010Verwaltungsgerichtshof27.04.2016

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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