Ro 2015/10/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0008
Ro 2015/10/0008Verwaltungsgerichtshof20.05.2015
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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