Ro 2015/10/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/10/0003
Ro 2015/10/0003Verwaltungsgerichtshof24.02.2016
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Medizinischen Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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