Fr 2015/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/10/0001
Fr 2015/10/0001Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss binnen sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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