Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/10/0001

Fr 2015/10/0001Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/10/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss binnen sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.

Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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