Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0138

Ra 2015/09/0138Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Kostenantrag der Revisionswerber wird abgewiesen.

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