Ra 2015/09/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0099
Ra 2015/09/0099Verwaltungsgerichtshof05.02.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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