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Ra 2015/09/0094•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0094
Ra 2015/09/0094Verwaltungsgerichtshof06.09.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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