Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0092

Ra 2015/09/0092Verwaltungsgerichtshof25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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