Ra 2015/09/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0092
Ra 2015/09/0092Verwaltungsgerichtshof25.11.2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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