Ra 2015/09/0090•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0090
Ra 2015/09/0090Verwaltungsgerichtshof20.06.2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruches in Punkt I.4. zur Gänze sowie seiner Aussprüche über die Strafen und Kosten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Kostenantrag der Revisionswerber wird abgewiesen.
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