Ra 2015/09/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0089
Ra 2015/09/0089Verwaltungsgerichtshof30.03.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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