Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0077

Ra 2015/09/0077Verwaltungsgerichtshof30.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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