Ra 2015/09/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0061
Ra 2015/09/0061Verwaltungsgerichtshof25.11.2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit hg. Erkenntnis und Beschluss vom 10. September 2015, Ra 2015/09/0061, 0062-3, abgeschlossenen Verfahrens wird abgewiesen.
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