Ra 2015/09/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0061
Ra 2015/09/0061Verwaltungsgerichtshof10.09.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision des Zweitrevisionswerbers wird zurückgewiesen.
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