Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0061

Ra 2015/09/0061Verwaltungsgerichtshof10.09.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2015

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision des Zweitrevisionswerbers wird zurückgewiesen.

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