Ra 2015/09/0045•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0045
Ra 2015/09/0045Verwaltungsgerichtshof25.11.2015
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Den Anträgen der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde auf Aufwandersatz wird keine Folge gegeben.
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