Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0043

Ra 2015/09/0043Verwaltungsgerichtshof10.09.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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