Ra 2015/09/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0040
Ra 2015/09/0040Verwaltungsgerichtshof24.06.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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