Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0035

Ra 2015/09/0035Verwaltungsgerichtshof20.10.2015

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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