Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0018

Ra 2015/09/0018Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Regest

Formgebrechen behebbare Verbesserungsauftrag Bejahung Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten einer juristischen Person Zurechenbarkeit Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird in seinem Spruchpunkt III wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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