Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0015

Ro 2015/09/0015Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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