Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0013

Ro 2015/09/0013Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Erschwerende und mildernde Umstände Ermessen VwRallg8 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015090013.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionsbeantwortung der Disziplinaranwältin wird zurückgewiesen.

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