Ro 2015/09/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0012
Ro 2015/09/0012Verwaltungsgerichtshof07.06.2016
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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