Fr 2015/09/0008•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/09/0008
Fr 2015/09/0008Verwaltungsgerichtshof20.10.2015
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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