Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0002

Ro 2015/09/0002Verwaltungsgerichtshof10.09.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Kostenbegehren des Revisionswerbers wird abgewiesen.

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