Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0216

Ra 2015/08/0216Verwaltungsgerichtshof07.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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