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Ra 2015/08/0214•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0214
Ra 2015/08/0214Verwaltungsgerichtshof27.01.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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