Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0194

Ra 2015/08/0194Verwaltungsgerichtshof24.11.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2016

Spruch

I. Dem Revisionswerber wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision bewilligt.

II. Die Revision wird zurückgewiesen.

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