Ra 2015/08/0184•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0184
Ra 2015/08/0184Verwaltungsgerichtshof27.06.2016
Entgelt Begriff
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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