Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0175

Ra 2015/08/0175Verwaltungsgerichtshof02.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2017

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wird stattgegeben. II. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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