Ra 2015/08/0158•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0158
Ra 2015/08/0158Verwaltungsgerichtshof28.12.2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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