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Ra 2015/08/0126•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0126
Ra 2015/08/0126Verwaltungsgerichtshof29.10.2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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