Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0103

Ra 2015/08/0103Verwaltungsgerichtshof28.10.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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