Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0102

Ra 2015/08/0102Verwaltungsgerichtshof25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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