Ra 2015/08/0101•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0101
Ra 2015/08/0101Verwaltungsgerichtshof14.10.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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