Ra 2015/08/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0079
Ra 2015/08/0079Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.