Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0079

Ra 2015/08/0079Verwaltungsgerichtshof17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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