Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0030

Ro 2015/08/0030Verwaltungsgerichtshof02.06.2016

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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