Ro 2015/08/0030•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0030
Ro 2015/08/0030Verwaltungsgerichtshof02.06.2016
Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.