Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0017

Ro 2015/08/0017Verwaltungsgerichtshof27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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