Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0012

Ro 2015/08/0012Verwaltungsgerichtshof06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Pensionsversicherungsanstalt hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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