Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0002

Ro 2015/08/0002Verwaltungsgerichtshof02.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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