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Ro 2015/08/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0001
Ro 2015/08/0001Verwaltungsgerichtshof07.04.2016
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Februar 2014, HVBA- 1269 281065, abgewiesen wird.
Das Kostenbegehren der Revisionswerberin wird abgewiesen.
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