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Ra 2015/07/0171•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0171
Ra 2015/07/0171Verwaltungsgerichtshof30.03.2017
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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