Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0170

Ra 2015/07/0170Verwaltungsgerichtshof25.02.2016

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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