Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0163

Ra 2015/07/0163Verwaltungsgerichtshof31.03.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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